Planung der Leistung

Beratung und Ermittlung des Pflegebedarfs und der Leistungsplanung

Um den aktuellen Pflegebedarf richtig einschätzen und erfassen zu können, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause oder beraten Sie professionell und kostenlos durch unsere leitende Pflegefachkraft. In dieser Beratung werden die Dienstleistungen ermittelt und individuell auf Sie zugeschnitten. Als Vertragspartner der Kranken- und Pflegekassen bieten wir Ihnen die entsprechenden Leistungen an.

Erstellen eines Kostenvoranschlages (Angebot)

Die Verteilung der Kosten für Ihre Pflege ergibt sich aus Ihrer Pflegestufe. Selbstverständlich betreuen wir Sie auch, wenn Sie noch keine Pflegestufe haben.

  • Die Kosten für Leistungen, die die Pflegekasse nicht übernimmt (z.B. wenn mehr Pflegeleistungen, als dem Pflegebedürftigen seiner Pflegestufe nach zustehen, benötigt werden), werden im Kostenvoranschlag genau festgehalten. Aus der Kalkulation geht deutlich hervor, welche Kosten die Pflegekasse übernimmt, und welche Leistungen selbst gezahlt werden müssen.
  • Die Preise der zusätzlichen Leistungen liegen im Rahmen der landesweit geltenden Vergütungssätze. Vor dem Vertragsabschluss besteht die Möglichkeit, den Vertrag in Ruhe zu prüfen.
  • Ebenfalls ist ersichtlich, welche Preise pro Leistung zu berechnen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in der monatlichen Abrechnung sogenannte Leistungspakete oder Module zu berechnen sind. In ihnen sind bestimmte Pflegetätigkeiten zusammengefasst – zum Beispiel alle Verrichtungen, die zur Hilfe beim morgendlichen Aufstehen, Waschen und Anziehen oder rund um ein Vollbad nötig sind.

Investitionskosten

Das Pflegeteam, als Privatanbieter von Pflegeleistungen, ist dazu berechtigt und verpflichtet, den Kunden anteilige Betriebskosten („Investitionskosten“) in Rechnung zu stellen, da sie nicht öffentlich bezuschusst wird. Die Investitionskosten werden transparent im Kostenvoranschlag ausgewiesen.

Altenpflegeumlage

Der Pflegedienst ist verpflichtet, für die Ausbildung in der Altenpflege eine Abgabe an das Land zu entrichten. Zur Refinanzierung ist er gehalten, dem Kunden einen festgelegten Betrag je Hausbesuch mit Grundpflegeleistungen in Rechnung zu stellen, der von diesem zu tragen ist.

Abschluss des Pflegevertrages

Stehen die Leistungsplanung und Ihre Pflegeziele fest, schließen wir mit Ihnen oder Ihrem Bevollmächtigten einen Pflegevertrag ab und stellen damit unsere Arbeit auf eine verbindliche und für Sie jederzeit nachprüfbare Grundlage.

Im Pflegevertrag zwischen uns und dem Kunden werden der vereinbarte Leistungsumfang und die Kosten der Pflegeeinsätze schriftlich festgehalten. Hierbei sind wir bei der Vertragsgestaltung an den in Baden-Württemberg geltenden Rahmenvertrag gebunden (Versorgungs- und Vergütungsverträge mit den Kassen).