Hauswirtschaftliche Versorgung

Unter hauswirtschaftlicher Versorgung ist eine fachkundige Versorgung eines Pflegebedürftigen in seinem Zuhause in allen Belangen der Hauswirtschaft zu verstehen. Dazu gehört die Haushaltsorganisation und Durchführung der täglichen Haushaltsaufgaben nach Absprache.

Wann kann ich dazu Leistungen von der Pflegeversicherung erhalten?

Sobald eine Person pflegebedürftig im Sinne des Pflegeversicherungsgesetztes ist, erhält sie Leistungen zur Grundpflege und zur hauswirtschaftlichen Versorgung. Das Gesetz sieht dazu folgende Bereiche vor:

  • Einkaufen / Besorgungen
  • Zubereiten von Mahlzeiten / Kochen
  • Spülen
  • Reinigen der Wohnung
  • Wechseln und Waschen der Kleidung
  • Beheizen

Bitte beachten Sie:

  • Verrichtungen der hauswirtschaftlichen Versorgung werden nur als Hilfebedarf berücksichtigt, wenn sie sich auf die Versorgung des Pflegebedürftigen selbst beziehen.
  • Selbstverständlich übernehmen wir auch eine hauswirtschaftliche Versorgung, wenn Sie noch keine Pflegestufe haben.

Einkaufen / Besorgungen

Das Einkaufen beinhaltet zunächst die Einkaufsplanung zusammen mit dem Pflegebedürftigen. Dazu gehören auch die Informationsbeschaffung und der Überblick, welche Lebensmittel eingekauft werden müssen. Ebenfalls gehört die Beschaffung der benötigten Lebensmittel für eine Diät dazu. Beispiele für den Einkauf:

  • Lebensmittel sowie deren richtige Lagerung (Einräumen der Einkäufe in Schrank und Kühlschrank).
  • Hygiene- und Körperpflegeartikel
  • Reinigungsmittel
  • sonstige Bedarfsgegenstände
  • und Besorgungen aller Art (z.B. Rezepte in der Apotheke)

Zubereiten von Mahlzeiten / Kochen

Zum Kochen gehört die Aufstellung eines Speiseplanes für die richtige Ernährung zusammen mit dem Pflegebedürftigen. Wir berücksichtigen dabei:

  • die Lebensumstände, Wünsche und Vorlieben des Pflegebedürftigen
  • Vorschriften einer Diätnahrung
  • eine gemeinsame Herstellung der Speisen mit dem Pflegebedürftigen soweit möglich

Die Zubereitung der Nahrung umfasst:

  • die Einschätzung der Mengenverhältnisse
  • die Beachtung von Garzeiten
  • das Vor- und Zubereiten der Bestandteile der Mahlzeiten
  • das Kochen von Gerichten
  • das Nacharbeiten wie Aufräumen
  • die Beachtung von Hygieneregeln

Spülen

Das Geschirr spülen umfasst das Spülen von Hand und/oder mit Geräten.

Reinigen der Wohnung

Zur Reinigung gehört zunächst die Aufstellung eines Reinigungsplanes (Zeiten für die Unterhaltsreinigung) zusammen mit dem Pflegebedürftigen. Zur Reinigung selbst gehört:

  • die regelmäßig anfallende Reinigung von Fußböden, Möbeln, Fenstern und Haushaltsgeräten im allgemein üblichen Lebensbereich des Pflegebedürftigen sowie die Kenntnis von Reinigungsmitteln und -geräten.
  • das Betten machen
  • die Trennung und Entsorgung des Abfalls
  • Kehrwoche

Wäschepflege

Zur Versorgung der Wäsche gehören das Einteilen und Sortieren der Textilien, der Wäschewechsel, das Waschen, Aufhängen, Bügeln, Ausbessern und Einsortieren der Kleidung in den Schrank sowie das Bettenbeziehen.

Beheizen

Das Beheizen umfasst auch die Beschaffung und Entsorgung von Heizmaterial. Voraussetzung ist die Befeuerung mit Holz, Kohle und Öl.