Tagesbetreuung

Durch das Pflege Weiterentwicklungsgesetz wurde ein zusätzlicher Anspruch für Menschen geschaffen, die aufgrund einer demenziellen, psychischen oder geistigen Erkrankung einen zusätzlichen erheblichen Bedarf an allgemeiner Beaufsichtigung und Betreuung haben.

Der Betreuungsbetrag beträgt je nach Umfang des Betreuungsbedarfs 104 Euro (Grundbetrag) oder 208 Euro (erhöhter Betrag) monatlich. Zu Hause gepflegte Menschen mit eingeschränkter Alltagskompetenz erhalten diesen Betrag auch, wenn sie bereits einen Hilfebedarf in der Grundpflege und hauswirtschaftlichen Versorgung haben, aber noch nicht als pflegebedürftig im Sinne des SGB XI gelten (Pflegestufe 0). Der Betrag wird nur nach Vorlage von Rechnungen der tatsächlich entstandenen Betreuungskosten gewährt. Das Geld soll Pflegepersonen zusätzliche Entlastung und Pflegebedürftigen aktivierende Betreuung ermöglichen.

Betreuung in der Wohngemeinschaft

Die Tagesgäste der Wohngemeinschaft können täglich, an bestimmten Wochentagen, regelmäßig oder auch an einzelnen Terminen bis zu 7,5 Stunden im Rahmen der Kassenleistung oder einer Privatleistung betreut werden.

Die Betreuung findet integriert im Alltag der Wohngemeinschaft statt.

Ziel der Betreuung ist, unseren Gästen das Wohnen und den Alltag  in einer Wohngemeinschaft nahe zu bringen