Ambulante Wohngemeinschaften

WeGeIn den letzten Jahren entstanden bereits eine Reihe von alternativen Wohn- und Betreuungsangeboten, wobei die Ideen und Konzepte solcher neuen Wohnformen vielfältig sind. Im Zuge dieser Entwicklung rücken ambulant betreute Wohngemeinschaften als eine alternative Wohnform immer mehr in den Blickpunkt des Interesses. Sie scheinen dazu geeignet zu sein, dem Wunsch vieler Menschen nach einem selbstbestimmten Wohnen in dieser Lebensphase Rechnung zu tragen.

Das Prinzip der ambulant betreuten Wohngemeinschaften stellt einen Paradigmenwechsel in der Versorgungslandschaft dar. Sie sind als alternative Wohnform zwischen einem Leben (mit Betreuung und Pflege) in der angestammten Wohnung und einem Leben im Altenpflegeheim mit vollstationärer Versorgung einzuordnen. Entscheidend ist, dass in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft die älteren Menschen zwar nicht mehr in ihrer bisherigen Wohnung wohnen, aber in der ambulant betreuten Wohngemeinschaft als Auftraggeberinnen und Auftraggeber fungieren. Das bisherige Prinzip der Leistungsempfängerin / des Leistungsempfängers wird damit umgekehrt hin zum Prinzip der Auftraggeberin / des Auftraggebers – d. h. „Herr des Verfahrens“ ist der ältere Mensch bzw. seine Betreuerinnen und Betreuer / Angehörige. Als zentrales Unterscheidungsmerkmal der ambulant betreuten Wohngemeinschaften zum stationären Wohnen wird die Maxime der definierten Selbstbestimmung der Mitglieder einer Wohngemeinschaft eingeführt. Nicht die Erfordernisse und Interessen der Dienstleistungserbringer stehen im Mittelpunkt, sondern die Bedürfnisse der Wohngemeinschaftsmitglieder sind die Richtschnur. Während in einer stationären Einrichtung die Bewohnerin oder der Bewohner letztlich ausziehen muss, wenn sie / er nicht zufrieden ist, kann sie / er in einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft den Pflege- und Betreuungsdienst wechseln. Die Betroffenen leben als Mieterinnen und Mieter in einem geeigneten Haus oder einer Wohnung zusammen und werden in ihrer eigenen Häuslichkeit von einem selbst gewählten ambulanten Pflege- und Betreuungsdienst mit den notwendigen Leistungen versorgt.