Häusliche Kranken- und Körperpflege

Häusliche Krankenpflege (spezielle Pflege oder Behandlungspflege)

Häusliche Krankenpflege ist in Deutschland eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie ist nicht zu verwechseln mit der häuslichen Pflege, die eine Leistung der Pflegeversicherung ist.

  • Leistungen der Behandlungspflege erhalten Sie als häusliche Krankenpflege, wenn:
  • Sie gesetzlich oder privat versichert
  • durch die Leistung eine stationäre Krankenhausbehandlung vermieden oder die Dauer derselben verkürzt werden kann
  • eine Krankenhausbehandlung angezeigt aber nicht durchführbar ist (§ 37 Abs.1 SGB V).
  • sie zur Sicherung des Ziels der ärztlichen Behandlung erforderlich ist (§ 37 Abs.2 SGB V).

Diese Leistungen werden in der Regel von Ihrem Hausarzt verordnet und von uns direkt mit der Krankenkasse abgerechnet! Unter häuslicher Krankenpflege versteht man z.B.:

  • Wundversorgungen/ Verbandswechsel
  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Injektionen (z.B. Insulin) und Infusionen
  • Absaugen der oberen Atemwege
  • Bronchialtoilette
  • Dekubitusbehandlung
  • Einreibung
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Infusion s.c.
  • Kompressionsstrümpfe an- und ausziehen
  • Medikamente herrichten
  • Medikamentengabe
  • Verbandswechsel (z.B. Wundverbände und Kompressionsverbände)

Allgemeine Pflege – Grundpflege

Wann können Sie Leistungen der Grundpflege im Rahmen der Pflegeversicherung erhalten?

Sie erhalten diese Leistungen, wenn Sie:

  • gesetzlich oder privat pflegeversichert sind
  • aufgrund Ihrer Krankheiten dauerhaft und mehrmals täglich auf Pflege angewiesen sind
  • nach einer Prüfung durch den Medizinischen Dienst (MDK) als pflegebedürftig in eine der vier Pflegestufen eingestuft worden sind.

Was versteht man unter Grundpflege?

Zur Grundpflege gehören ausschließlich pflegerische Leistungen in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität. Es geht darum, Menschen bei ihren täglichen Aufgaben zu unterstützen.

Welche Leistungen können Sie von uns erhalten?

Unser Leistungskatalog der häuslichen Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz umfasst:

  • Beratungsbesuch/Erstgespräch
  • Grundpflege/Körperpflege
  • Krankenbeobachtung
  • Mobilisationsmaßnahmen
  • Vorsorgemaßnahmen (Prophylaxen)
  • Ernährung / Sondenernährung
  • Nachsorge und Pflege nach Klinikaufenthalt

Alle Pflegemaßnahmen werden von uns im Rahmen unserer Pflegeprozessplanung nach Ihren individuellen Wünschen und Bedürfnissen mit Ihnen abgestimmt und geplant.

Zusätzlich können Sie im Rahmen der Pflegeversicherung hauswirtschaftliche Versorgung bei Bedarf erhalten.

Alle Leistungen können mehrmals täglich vereinbart werden, selbstverständlich auch an Sonn- und Feiertagen.

Diese Leistungen können problemorientiert kombiniert werden und speziell für Sie geplant werden.