Verhinderungspflege

Die Pflegekasse unterstützten pflegende Angehörige und private Pflegepersonen, wenn es einmal zu Engpässen bei der Pflege kommt oder der Angehörige/Pflegeperson eine Auszeit braucht. Voraussetzung ist, dass der oder die Pflegebedürftige mindestens sechs Monate in häuslicher Umgebung gepflegt wurde. Anspruch auf Verhinderungspflege haben auch Pflegebedürftige, die ihre Pflege gemeinsam durch einen Pflegedienst und private Pflege organisieren (sogenannte Kombinationsleistung).

Die  Leistung der Pflegekassen

Pro Kalenderjahr besteht ein Gesamtanspruch auf Verhinderungspflege für längstens 28 Kalendertage. Hierfür erstattet Ihnen die Pflegekasse maximal 1.550 Euro.

Verhinderungspflege

Erfolgt die Verhinderungspflege im Gästezimmer bei unserem Koopertionspartner WEGE e.V., übernimmt die Pflegekasse die pflegebedingten Kosten bis zu dieser Höhe.

Die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Betreuung  müssen selbst getragen werden.

Die Pflege und Betreuung erfolgt in der Wohngemeinschaft. Das Leben in der WG läuft so normal wie möglich ab: Die Bewohner helfen bei den Tätigkeiten, die in einem Haushalt anfallen mit, so weit sie es können und selber wünschen. Dazu gehören zum Beispiel Kochen, Einkaufen und Waschen. Die nötige Hilfe erhalten sie von Alltagsbegleitern und Betreuern. Diese betreuen als Dienstleister die Wohngemeinschaft rund um die Uhr, die fachpflegegerische Unterstützung durch unseren ambulanten Pflegedienst.

Wir beraten Sie gerne diesbezüglich, vereinbaren Sie einen Termin mit der Geschäftsführung von WEGE e.V.

 

Stundenweise Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann auch an einzelnen Tagen stundenweise stattfinden. Wenn also die Pflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert ist, handelt es sich um so genannte „stundenweise Verhinderungspflege“. Dabei wird das Pflegegeld nicht gekürzt und der Zeitraum wird nicht auf die zeitliche Höchstdauer von 28 (42) Tagen angerechnet.